ZIELE
Legalisierung
Die gesetzliche Anerkennung + Schutz des Begriffes ‚Kunst-Therapie‘ des Berufsbildes und der Tätigkeit von Kunst-Therapeuten und Kunst-Therapeutinnen.
Schnittstelle
Eine Kommunikationsplattform etablieren zwischen: In- und Ausland; den Berufsgruppen und Bildungsstätten im psycho-sozialen Feld; den Kunst-Therapeutinnen unter sich.
Qualitätssicherung
Entwickeln und Bekanntgabe professioneller Standards und Richtlinien kunsttherapeutischer Arbeit; Führen einer Liste der den Richtlinien entsprechenden Kunst-TherapeutInnen.
Ethikinstanz
Integrität und Würde des Menschen ist unteilbar und muss geschützt werden. ACT-Mitglieder und von ACT anerkannte Aus- und Weiterbildungsinstitute verpflichten sich den ACT-Ethikleitlinien.
Etablierung & Positionierung
Die Entwicklung der Kernkompetenz der Kunst-Therapie.
Die Bereiche der Zuständigkeit der Kunst-Therapie abstecken.
Kunst-Therapie als Begriff im Bewusstsein der Gesellschaft zu verankern und das Berufsbild der Kunst-Therapie zu etablieren.
Wirtschaftlicher Erfolg
Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder; Bekanntmachung dieser Berufsgruppe in der Gesellschaft; Öffentlichkeitsarbeit.
Interessensvertretung
Eine Interessenvertretung gegenüber staatlichen, halbstaatlichen und privaten Stellen einrichten und aufrechterhalten.
Unterstützung
Unterstützung von Forschung und wissenschaftlicher Arbeit – praktisch und theoretisch. Koordination von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmodellen.